Datenschutzerklärung der Mannheimer Billardfreunde von 1947 e.V.
PDF-Datei der Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung
1. Verantwortliche Stelle:
Mannheimer Billardfreunde von 1947 e.V.
Jürgen Weber
Casterfeldstr. 74-76
68199 Mannheim
1. Vorsitzender
Jürgen Weber
MABF-1.Vorstand@gmx.de
2. Datenerhebung
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein personenbezogene Daten auf, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins.
Folgende Daten werden gespeichert und verarbeitet:
- Name, Vorname, Anschrift
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Kommunikationsdaten (Telefon, Mobilfunkverbindung, Emailadresse)
- Zeitpunkt des Eintritts in den Verein
- Bankverbindung
Nach Art. 6, Abs. 1 lit. b) und f) DS-GVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn diese für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses (hier: Mitgliedschaft im Verein, Mitgliederverwaltung) bzw. zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereins (hier: Organisation, Kommunikation) erforderlich sind, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Mitglieds überwiegen.
Weitere Daten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen erhoben.
3. Interne Datenweitergabe
Um die Ausübung satzungsmäßiger Rechte (Minderheitsbegehren) und die Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb zu ermöglichen, wird eine Mitgliederliste mit Name, Vorname, Geschlecht und Geburtsdatum sowie Kommunikationsdaten an alle Vorstandsmitglieder weitergegeben (Art. 6, Abs. 1 lit. f) DS-GVO).
Basierend auf der Einwilligungserklärung des jeweiligen Mitglieds wird die Namensliste um weitere unter Ziff. 2 genannte Daten ergänzt.
Diese Einwilligung kann das Mitglied jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform gegenüber dem Vereinsvorstand widerrufen.
Die durch den Widerruf betroffenen Daten werden in künftigen Adresslisten nicht mehr verwendet.
4. Externe Datenweitergabe
Als Mitglied im Billard-Verband Baden-Württemberg und dem Badischen Sportbund Nord ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandserhebung die unter Ziff. 2 genannten persönlichen Daten im Umfang des Erforderlichen an den Dachverbände zu übermitteln.
Weiterhin werden Daten von Vereinsmitgliedern im Umfang des Erforderlichen weitergegeben, wenn es für die Erfüllung eines Vereinszweckes nötig ist.
5 Bild- und Tonaufnahmen
Basierend auf der Einwilligungserklärung des Mitglieds werden Bild- und Tonaufnahmen von Vereinsveranstaltung und sportlichen Aktivitäten des Vereins und seiner Mitglieder zum Zwecke der Werbung für den Verein und der öffentlichen Berichterstattung über das Vereinsleben angefertigt und verwendet.
Hierbei werden außer nach Einwilligung keine weiteren personenbezogenen Daten angegeben.
Die Einwilligung kann das Mitglied jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform gegenüber dem Vereinsvorstand widerrufen.
Im Umfang des erfolgreichen Widerrufs ist der Verein verpflichtet, die Bild- und/oder Tonaufnahmen zu entfernen und/oder zu vernichten.
Da es satzungsmäßiger Zweck des Vereins ist, sich am Spielbetrieb des BVBW und der DBU zu beteiligen und den Billardsport zu pflegen, kann die Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Mitglieds nur dadurch gewährleistet werden, dass das Mitglied nach Widerruf der Einwilligung nicht mehr am Spielbetrieb teilnimmt.
6. Aufbewahrung und Löschung
Alle personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.
7. Rechte der Mitglieder
Dem Vereinsmitglied stehen folgende Recht zu
- Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO)
- Recht auf Berichtigung (gem. Art 16 DS-GVO)
- Recht auf Löschung (gem. Art 17 DS-GVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (gem. Art 18 DS-GVO)
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (gem. Art. 21 DS-GVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (gem. Art. 20 DS-GVO)
Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.
Durch den Widerruf einzelner oder mehrerer Einwilligungen zur Verarbeitung von Daten wird die Rechtmäßigkeit der Aufgrund der Einwilligungen bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
8. Information der Mitglieder
Der Verein informiert seine Mitglieder schriftlich oder per Mail über den Schutz der personenbezogenen Daten des Vereins.